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   BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96   

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BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96 (https://dejure.org/1996,10815)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1996 - 1 WB 6.96 (https://dejure.org/1996,10815)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1996 - 1 WB 6.96 (https://dejure.org/1996,10815)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Dienstsoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Entscheidung des zuständigen militärischen Vorgesetzten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen - Vorliegen eines dienstlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf Wohnungseigentum (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -) noch auf die berufliche Situation seiner Ehefrau (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 20.95 -) berufen kann.

  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 20.95

    Verwendungsplanung eines Berufssoldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - und vom 29. August 1995 a.a.O.; Nr. 5 Buchstabe a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf Wohnungseigentum (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -) noch auf die berufliche Situation seiner Ehefrau (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 20.95 -) berufen kann.

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Vielmehr entscheidet über die Verwendung des Soldaten der zuständige militärische Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für die hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [219]>).

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Daß es für diesen Dienstposten auch andere geeignete Offiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 - m.w.N.).

    Diese Richtlinien sind unbedenklich (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG und Beschluß vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 -).

  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).

    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen persönlichen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1993 - BVerwG 1 WB 60.93 - und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf Wohnungseigentum (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -) noch auf die berufliche Situation seiner Ehefrau (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 20.95 -) berufen kann.
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf Wohnungseigentum (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -) noch auf die berufliche Situation seiner Ehefrau (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 20.95 -) berufen kann.
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94

    Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß sich der Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf Wohnungseigentum (vgl. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [215]>, vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -) noch auf die berufliche Situation seiner Ehefrau (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [53]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 20.95 -) berufen kann.
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Es liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muß (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255>, vom 5. November 1991 - BVerwG 1 WB 93.91 - und vom 29. August 1995 a.a.O.; Nr. 5 Buchstabe a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 6.96
    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur darauf überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 -).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 93.91

    Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche Überprüfbarkeit

  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

  • BVerwG, 04.05.1977 - 1 WB 102.76

    Versetzung - Soldat - Zweiwochenfrist - Förmliche Versetzungsverfügung - Form der

  • BVerwG, 18.09.1987 - 1 WB 88.87

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 98.94

    Verwendung eines Soldaten als Leiter einer Stelle beim Miltitärischen

  • BVerwG, 08.11.1988 - 1 WB 90.87

    Standortwechsel eines Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Soldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Dienstort zu bleiben oder an einen anderen versetzt zu werden, weder auf vorhandenes Wohnungseigentum noch auf die schulische Situation seiner Kinder berufen (Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - < BVerwGE 63, 210, [215]>, vom 9. November 1994 - BVerwG 1 WB 44.94 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 10.96 -).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 77.96

    Dienstliche Verwendung eines S 3-Stabsoffiziers - Verminderung der

    Der vom Antragsteller hiergegen eingelegte Rechtsbehelf vom 25. Juni 1996 umfaßt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die später ergangenen Personalmaßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1977 - BVerwG 1 WB 102.76 - <BVerwGE 53, 287 [f.]> m.w.N., vom 6. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 228.77 - <BVerwGE 63, 187 [f.]>, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 98.94 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 -).

    Die Ermessensentscheidung kann dagegen vom Gericht nur daraufhin überprüft werden, ob der militärische Vorgesetzte den Antragsteller bei der Entscheidung durch Mißbrauch der dienstlichen Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten bzw. von der Ermächtigung in einer ihrem Zweck nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 17.95 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 -).

    Daß es für diesen Dienstposten auch andere geeignete Offiziere geben mag, macht die Auswahlentscheidung des BMVg nicht ermessensfehlerhaft (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 1.95 - m.w.N. und vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 6.96 -).

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